C. KLÖSS DENTAL GMBH
gültig ab Dezember 2015

1. Geltung und Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz „AGB“ genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen C. Klöss Dental GmbH -Austria- (in weiterer Folge kurz „CKDAT“ genannt) und deren Kunden/Auftraggebern/Bestellern/Unternehmern/Wiederverkäufern (in weiterer Folge kurz „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie für sämtliche weiteren Geschäfte.

  2. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertrags-bestimmungen, Vorbemerkungen und dgl., die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form CKDAT diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von CKDAT. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung. 

  3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und der CKDAT rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich stets der Schriftform. Vom Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.

  4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen. 

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz, oder teilweise unwirksam sein, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

  6. Bei Verwendung und/oder Weiterveräußerung der Produkte von CKDAT ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde bezieht die Vertragsprodukte zum Zweck des Weiterverkaufs. Er verpflichtet sich, die von CKDAT bezogenen Produkte nur an Abnehmer im Gebiet von Österreich weiter zu verkaufen, sowie alle notwendigen gesetzlichen, sowie behördlichen Genehmigungen und Gewerbeberechtigungen dafür zu besitzen.

  7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumlichkeiten der CKDAT und/oder auf der Homepage www.kloess-dental.at zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt.

  8. Der Kunde erklärt mit seiner bereits bloßen Kontaktaufnahme zu CKDAT, auf welchem Weg auch immer (Postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch, persönlich, etc.), sowie insbesondere durch seine Unterschrift auf den Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, sie zumindest gelesen hat und jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. 

2. Vertragsabschluss 

  1. Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nimmt CKDAT Angebote oder Bestellungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung und/oder durch Beginn mit der Leistungserbringung und/oder durch Lieferbeginn an.

  2. Auch bei nicht Zustandekommen eines Kaufvertrages ist die CKDAT berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten (z.B. Planungskosten, Reisekosten, etc.), entweder auf Basis eines davor gestellten schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von CKDAT in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind ausdrücklich stets entgeltlich.

3. Angebot/Preise 

  1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EUR netto zuzüglich Umsatzsteuer.

  2. Die in Katalogen, Prospekten, im Onlineshop/Webshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von CKDAT in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen CD-ROM alle früheren Preislisten ungültig.

  3. Über Preisänderungen wird CKDAT den Kunden auf der Auftragsbestätigung, spätestens auf dem Lieferschein informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die originalverpackte, unbeschädigte, nicht gebrauchte und nicht beschriftete oder beklebte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von CKDAT auf Kosten des Kunden zurückgenommen.

  4. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie beispielsweise jene für Fremdarbeiten, Rohstoffe etc. erhöhen, so ist die CKDAT berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen und wird der am Liefertag gültige Preis verrechnet.

  5. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung.

  6. Ab einem Auftragswert von € 190,00 innerhalb Östereich und Deutschland und € 390,00 außerhalb von Österreich und Deutschland, exklusive Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Gipsen und Einbettmassen) gelten die Preise einschließlich Verpackung und Fracht (ausgenommen Pkt. 3.7.). Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebsetzen von gelieferten Geräten durch Mitarbeiter von CKDAT wird immer gesondert verrechnet, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

  7. Leistungen von CKDAT im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von CKDAT verrechnet. Kostenvoranschläge sind ausdrücklich stets entgeltlich.

4. Leistung/Lieferung/Versand/Gefahrtragung/Annahmeverzug

  1. Der Versand von Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandart bleibt CKDAT überlassen. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten wird CKDAT die Lieferung mit einer besonderen Versandart (z.B. Eiltransport/ Expresstransport) oder in Teilen durchführen. 

  2. CKDAT ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

  3. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn CKDAT die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen hat – auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

  4. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

  5. Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-, oder Leistungsort vereinbart worden, ist CKDAT berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden vorzunehmen.

  6. Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort und/oder zum Liefertermin übernommen (Annahmeverzug), ist CKDAT berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessen mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten, die Ware anderwärtig zu verwerten und einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages bzw. der Bruttorechnungsbeträge oder den darüber hinausgehenden höheren Schaden zu verlangen. CKDAT ist aber auch berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen. Der Kunde ist in jedem Fall aber zur Tragung der Kosten der frustrierten Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet. Darüber hinaus ist CKDAT berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann zu lagern. 

  7. CKDAT ist auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen, Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.

  8. Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt der Kunde auf seine Kosten. Erfolgen solche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.

  9. Die von CKDAT angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfrist-überschreitungen sowie Pönale Zahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

  10. Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von CKDAT bestätigt wurden. Verzögert sich der Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch Umstände, die nicht der Sphäre von CKDAT zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind. 

  11. Wird Ware zur Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur zu CKDAT gebracht, oder von CKDAT abgeholt und erteilt der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf dieser Basis einen Reparaturauftrag an CKDAT, ist CKDAT berechtigt, die Ware unrepariert auf Kosten des Kunden an Diesen zu retournieren. 

  12. Wird während der Reparaturdauer bzw. während der Lieferzeit von CKDAT ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines angemessenen Mietentgelts bzw. Leihgeräteentgelts. 

  13. Sofern CKDAT in Erfüllung ihrer Leistungspflicht auch Software zur Verfügung stellt, so wird dem Kunden hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Produkten, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu nutzen. 

  14. Wird Software von CKDAT auf Fremd-Systeme installiert, so werden diese Arbeiten dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind. 

  15. Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren, bearbeiten, weiterentwickeln und keine Programmteile herauslösen. 

  16. Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von CKDAT zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen Berechnung. 

  17. Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen der Nutzungsrechte von CKDAT an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.

5. Rückgaberecht mängelfreier Waren/Rücknahme/Umtausch 

  1. Für Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt, weder beschriftet noch beklebt ist, der Kunde einen Retourengrund angibt sowie die Rechnung, oder den Lieferschein beifügt. 

  2. Die Ware muss innerhalb der genannten Frist zu CKDAT auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesendet bzw. zurückgebracht werden. 

  3. Ware aus Sonderbeschaffungen, oder Sonderanfertigungen, Geräte, Steril verpackte Ware, Ware deren Ablaufdatum kürzer als 6 Monate ist, sowie sämtliche Ersatzteile sind von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. 

  4. Die Berechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten.

6. Zahlung

  1. Rechnungen von CKDAT sind sofort rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. 

  2. Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich in EUR zu leisten. 

  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

  4. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 12% p.A., mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden gesetzlichen Zinsen (Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456 UGB idgF) zur Verrechnung. Weiters hat CKDAT Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen. 

  5. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von CKDAT ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. 

  6. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung der Zahlung durch den Kunden bindet CKDAT nicht. 

  7. Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf dem Geschäftskonto von CKDAT gutgeschrieben wurde. 

  8. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

  9. Die CKDAT ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anderslautenden Anweisungen des Kunden auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind.

  10. Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z.B.: Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen), oder der Annahme in Verzug, ist CKDAT vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist die CKDAT berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle gelieferten und montierten Teile im Eigentum von CKDAT. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde wird CKDAT von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von CKDAT verbundenen Kosten.

  2. Bei Warenrücknahme ist CKDAT berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

  3. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

  4. Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten.

8. Planung/Aufstellung/Anschluss/Inbetriebsetzung

  1. Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz gehören nicht zu den Verbindlichkeiten von CKDAT aus dem Auftrag. Für derartige über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten, sofern vom Kunden gewünscht, stellt CKDAT eine gesonderte Rechnung. 

  2. Alle von CKDAT erstellten Skizzen, Entwürfe, Pläne sind geistiges Eigentum von CKDAT und dürfen, ohne schriftlicher Einverständnis von CKDAT nicht verwendet, oder an Dritte ausgehändigt werden. 

  3. CKDAT übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 

  4. Geräte werden durch Fachpersonal von CKDAT aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen (Arbeitszeit, Fahrtkosten, Wegzeit, Montagematerial, etc.) werden gesondert berechnet und sind, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde in allen Fällen zur Gänze vom Kunden zu tragen. Für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzufluss und Wasserabfluss, EDV-Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas), sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten gehören nicht zu den Leistungen von CKDAT und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu erbringen. 

  5. Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung (nach geltenden Medizinproduktegesetz) des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.

9. Gewährleistung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. 

  2. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, oder Austausch der Sache innerhalb angemessener Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche Wahlrecht steht CKDAT zu. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.

  3. Das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages besteht jedoch nur, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt. Ist der Mangel geringfügig, hat CKDAT das Recht, dem Kunden eine Preisminderung anzubieten. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolge- schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unabhängig davon tritt CKDAT etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne dafür selbst einzustehen.

  4. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, CKDAT zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u. ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.

  5. Sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen von CKDAT von Dritten oder vom Kunden selbst geändert, ergänzt oder instandgesetzt worden sind. Dies gilt auch für unbefugte oder unverschuldete Eingriffe. 

  6. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate. 

  7. Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung unterliegen, insbesondere von Teilen wie Rollen, Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen Teilen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Fehlermeldungen.

  8. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart, höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, etc., wenn ohne Rücksprache mit CKDAT Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 

  9. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummern, Typbezeichnung, oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 

  10. Das Gewährleistungsrecht des Kunden entfällt vollständig bei gebraucht gekauften Gegenständen, außer es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft, in diesem Fall wird bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart. 

  11. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist. 

10. Schadenersatz/Haftungs- und Verjährungsbeschränkung

  1. CKDAT haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für Ansprüche Dritter. Ebenso übernimmt CKAT keine Haftung für die Eignung der Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.

  2. Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet CKDAT für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen nicht. 

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nebst verkürzter Verjährungsfrist nicht bei CKDAT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

  4. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

  5. Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

  6. Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht gegenüber der CKDAT betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von darüberhinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

  7. Forderungen gegen CKDAT dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht CKDAT eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.

11. Nutzungsbedingungen des Fernwartungstools

  1. Kontaktieren Sie zuerst einen Support-Mitarbeiter der C. Klöss Dental. Sie können nur mit Abstimmung unserer Support-Mitarbeiter eine gemeinsame PC-Sitzung herstellen.

  2. Wie beim Online-Banking kommt auch bei AnyDesk die TLS1.2-Technologie zum Einsatz um ihre Sitzung vor unerlaubten Zugriff zu schützen.
    AnyDesk verwendet den RSA 2048 asymmetrischen Schlüsseltausch um jede Verbindung zu verifizieren.
    Für jeden Verbindungsaufbau wird eine zufällige Beratungsnummer generiert, um eine eindeutige Zuordnung zwischen Kunde und Support-Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese wird Ihnen telefonisch oder per Email mitgeteilt.


  3. Nach Aufbau der Verbindung wird Ihnen der Bildschirminhalt des Beraters bzw. ein leerer Bildschirm angezeigt.
 Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf Ihren PC sehen.
 Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht mit Ihnen zusammenarbeiten.


  4. Es werden keinerlei Fremdprogramme, welche nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu Ihrer, von uns zu wartender Software stehen, auf Ihrem PC installiert.


  5. Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
 Sie können diese gemeinsame Sitzung jederzeit durch Anklicken des "Beenden - Buttons" beenden.

    C. Klöss Dental übernimmt keinerlei Haftung für Störungen oder Datenverlust.

  6. Die gesamte Sitzung wird zu Kontroll- und Revisionszwecken aufgezeichnet.
 Sie bestätigen die Annahme dieser Online-Support-Bedingungen, indem Sie die individualisierte C. Klös Dental Anwendung „AnyDesk" starten. Die darüber entstandenen Dienstleistungen werden zu den üblichen Sätzen von CKDAT verrechnet.

12. Datenverarbeitung

  1. Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von CKDAT automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet, übermittelt und im Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben werden dürfen.

  2. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthalten personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von CKDAT automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, der CKDAT Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

13. Urheberrecht

  1. Etwaige Muster, oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets im Eigentum von CKDAT. Der Kunde erhält daran keine, wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

14. Datenverwendung zu Marketingzwecken

  1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass CKDAT seine Daten für Marketingzwecke der Produkte, insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.

15. Zustimmung zur E-Mail-Marketing

  1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von CKDAT und dessen Geschäftspartnern, Werbung und Informationen per E-Mail über Produkte und Angebote zu erhalten. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei CKDAT und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

16. Bedeutung der Überschriften

  1. Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.

17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Für alle aus der Beziehung zwischen CKDAT und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Landesgericht in Wr. Neustadt vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dagegenstehen. CKDAT ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt Österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Sitz der CKDAT.

19. Geschäftsdaten/Niederlassungen

C. Klöss Dental GmbH, Sitz der Gesellschaft: Münchendorf, Geschäftsanschrift: 2482 Münchendorf, Hauptstraße 24   Tel.: +43 (0) 2259 766 77   Fax: +43 (0) 2259 766 77 – 77    Landesgericht Wr. Neustadt, FN 388036t

ARA Lizenznummer: 19027      UID Nr. ATU 67530638    Global Location Number (GLN) 9110017983638  

E-Mail: info@kloess-dental.at    Internet: http://www.kloess-dental.at    

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz) Bezirkshauptmannschaft Mödling

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